Wir orientieren uns an den Empfehlungen der MFM-Honorarübersicht:
Die nachstehende Übersicht gibt Ihnen einen Anhaltswert über die üblichen Honorarsätze bei den
gängigsten Verwendungsarten.
Bildhonorare
1. Tageszeitungen, Anzeigenblätter, Wochenzeitungen*
===> e-papers
(ePaper-Verwendungen sind gesondert zu honorieren!)
* Wochenzeitungen: Honorar +30%
(Alle Preise in Euro) |
Abbildungsformat |
Auflage bis |
< als 1-spaltig |
< als 2-spaltig |
< als 4-spaltig |
Aufmacher bzw. ab 4-spaltig |
Titel, Sondertitel, Verkaufsplakate |
25.000 |
40 |
45 |
50 |
65 |
100 |
50.000 |
45 |
50 |
60 |
75 |
120 |
100.000 |
50 |
60 |
75 |
95 |
150 |
250.000 |
60 |
70 |
90 |
115 |
180 |
500.000 |
70 |
80 |
100 |
125 |
200 |
1 Million |
80 |
90 |
110 |
140 |
220 |
je weitere Million: plus |
10 |
10 |
15 |
20 |
40 |
Zuschläge:
- Zusätzliche Veröffentlichung in Jahrgangs-CD-ROM oder DVD: Nutzungsdauer 1 Jahr plus 10%, Nutzungsdauer 5 Jahre plus 25%.
- Eine zusätzliche Nutzung in Online-Diensten oder als E-Paper ist separat zu vergüten.
- Honorar für Serienverwendung mindestens: plus 500% - Nutzungsdauer 1 Jahr.
Sonstiges:
- Als Auflage gilt der Durchschnittswert der gedruckten Auflage aller Erscheinungstage.
- Abbildungen von Titeln oder einzelnen Seiten, auf denen sich gelieferter Bildmotive befinden, werden bei Nutzung für Werbung und Promotion zusätzlich berechnet (wenn Wiedergabe größer als 1:1), z.B. für Werbeplakate, Fernsehen.
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2. Illustrierte Zeitschriften, Special-Interest-, Mitgliederzeitschriften, Supplements
(Alle Preise in Euro) |
Abbildungsformat bis |
Auflage bis |
1/16 Seite |
1/8 Seite |
1/4 Seite |
1/2 Seite |
1/1 Seite |
2/1 Seite |
Titel |
10.000 |
50 |
55 |
80 |
130 |
200 |
320 |
500 |
25.000 |
55 |
65 |
90 |
145 |
225 |
360 |
540 |
50.000 |
65 |
75 |
100 |
160 |
250 |
400 |
600 |
100.000 |
75 |
85 |
110 |
175 |
275 |
440 |
660 |
250.000 |
85 |
95 |
120 |
190 |
300 |
480 |
720 |
500.000 |
95 |
110 |
140 |
225 |
350 |
560 |
840 |
1 Million |
110 |
130 |
165 |
260 |
410 |
660 |
990 |
2 Millionen |
130 |
155 |
195 |
310 |
490 |
780 |
1170 |
5 Millionen |
155 |
175 |
220 |
350 |
550 |
880 |
1320 |
darüber |
175 |
200 |
250 |
400 |
625 |
1000 |
1500 |
Zuschläge:
- Beiheftposter bis 4/1 Seite: wie Titelhonorar.
Beiheftposter größer als 4/1 Seite: wie Titelhonorar plus 50%.
- Journal-Aufmacher (Anfangsseite eines hervorgehobenen redaktionseigenen Spezialthementeils innerhalb der Zeitschrift): plus 50% auf das formatbezogene Honorar.
- Kleinformatige Abbildungen auf dem Titel: plus 100% auf das formatbezogene Innenseitenhonorar.
- Rücktitel: plus 80% auf das formatbezogene Innenseitenhonorar.
- Mehrsprachige Publikationen: je weitere Sprache: plus 25%, maximal 100%.
- Gleichzeitiger Erwerb von erweiterten Nutzungsrechten für ausländische Ausgaben, bezogen auf die Gesamtauflage:
pro Land: plus 35%,
pro Kontinent: plus 100%,
Weltrechte: plus 150%.
- Zusätzliche Veröffentlichung in Jahrgangs-CD-ROM oder DVD: Nutzungsdauer 1 Jahr plus 10%, Nutzungsdauer 5 Jahre plus 25%.
- Eine zusätzliche zeitgleiche Veröffentlichung in Online-Diensten ist separat zu berechnen.
- Honorar für Serienverwendung: plus 500% - Nutzungsdauer 1 Jahr.
Nachlässe:
- Späterer Erwerb einer zusätzlichen In- oder Auslandslizenz: 20% Wiederholungsrabatt auf das auflagenbezogene Honorar der zusätzlichen Auflage.
Sonstiges:
- Abbildungen von Titeln oder einzelnen Seiten, auf denen sich gelieferter Bildmotive befinden, werden bei Nutzung für Werbung und Promotion zusätzlich berechnet (wenn Wiedergabe größer als 1:1), z.B. für Werbeplakate, Fernsehen.
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4. PR-Fotos, Pressemappen (redaktionelle Nutzung)
je Motiv |
|
als Pressemappe |
ab 550 € |
digital downloadbar |
ab 750 € |
Konbination Pressemappe / digitaler Download |
ab 1.200 € |
Allgemeines
- Der Umfang der übertragenen Rechte wird bei Auftragserteilung vereinbart. Im Zweifelsfall gilt § 31 (5) UrhG.
- Das Grundhonorar enthält nur das Recht, die Medien unmittelbar zu beliefern.
- Eine werbliche, nicht redaktionelle Verwendung ist zusätzlich zu honorieren (z. B. Anzeigen, Mailing, usw.).
- Die Weitergabe an weiterverbreitende Agenturen und Pressedienste ist zustimmungspflichtig. Sie bedingt einen Aufschlag von 100% auf das Grundhonorar. Das Unternehmen ist auf den Namensnennungsanspruch hinzuweisen.
Sonstiges
- Kosten der Vervielfältigung sind nicht im Honorar enthalten.
- Der Verbreiter hat durch Kennzeichnung unmittelbar am Bild auf den Ablauf der Frist zur honorarfreien Nutzung hinzuweisen (Verfalldatum), ferner wird vermerkt, daß danach Honorarpflicht zugunsten der Agentur/des Fotografen (mit Anschrift) eintritt. Diese Kennzeichnung wird durch einen Beleg nachgewiesen.
Nutzungsdauer:
- Die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte werden für die Dauer von drei Monaten übertragen und erlöschen dann.
- Laufzeitverlängerung bis 1 Jahr: plus 20%
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5. Marktübliche allgemeine Konditionen für die Nutzung von Bildern in den verschiedenen Medienbereichen
Zusätzlich zu ihren Honorartabellen hat die MFM "Marktübliche allgemeine Konditionen" für die Nutzung von Bildern in den verschiedenen Medienbereichen definiert:
AGB: - Vertragsgrundlage sind im allgemeinen die Liefer- und Geschäftsbedingungen der Bildlieferanten.
Auflage: - Die bei der Honorarkalkulation zugrunde gelegte Auflage bezieht sich grundsätzlich auf die gedruckte Auflage, d.h. die Zahl der Exemplare, die in einem Druckvorgang auf einmal hergestellt wird.
Bildnachweis: - Der Bildquellennachweis - Urhebervermerk nach § 13 UrhG und Agenturvermerk entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen - wird grundsätzlich am jeweiligen Bild verlangt.
Persönlichkeitsrechte: - Nutzung von Personenaufnahmen in der Werbung nur nach besonderer Vereinbarung.
Bildvorlagen: - Bildvorlagen werden nur leihweise zur Verfügung gestellt und sind rücksendepflichtig.
- Digitale Bildvorlagen sind nach der Nutzung zu löschen. Speicherung beim Nutzer muss mit dem Bildlieferanten vereinbart werden.
Honorare, Kosten: - Die angegebenen Honorare beziehen sich auf das einmalige Nutzungsrecht innerhalb des definierten Nutzungsumfangs. Zusätzliche Nutzungen sind erneut zu honorieren.
- Die Honorare sind für Farbvorlagen oder Schwarz-Weiß-Vorlagen identisch.
- Die Honorare sind in Euro, netto ohne Mehrwertsteuer, immer bezogen auf ein einzelnes Bild.
- Bearbeitungskosten sind nicht Bestandteil der Nutzungshonorare. Sie werden gesondert berechnet.
Nachlässe: Rabatte beziehen sich immer auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes.
- Bildcomposing ab 4 Bilder des gleichen Bildlieferanten: 20% Rabatt.
- Wiederholter Abdruck in derselben Ausgabe: 50% Rabatt auf das Honorar des kleineren Abbildungsformates, sonst 20% auf das auflagen- und formatbezogene Honorar.
- Wiederholte Verwendung in derselben Produktion (TV, Film etc.): 50% Rabatt je weitere Nutzung pro Zeiteinheit.
- Wiederholungsrabatte werden nur dann gewährt, wenn
a) die für die letzte Verwendung vereinbarte Nutzungsdauer nicht abgelaufen ist, b) es sich um ein unverändertes Objekt im selben Medium handelt (geringfügige Änderungen ausgenommen).
Zuschläge:
Zuschläge beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes.- Exklusivrechte und Sperrfristen: Aufpreis nach Vereinbarung.
- Unterlassener Bildquellennachweis: plus 100% (bestätigt durch Rechtsprechung).
- Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung: das fünffache Honorar, sofern eine solche Klausel in den AGB des Bildanbieters enthalten ist.
- Gleichzeitiger Erwerb von erweiterten Nutzungsrechten für ausländische Ausgaben: Zuschläge siehe jeweilige Angaben zur Nutzungsart.
- Nutzungsdauer-Verlängerung: plus 50% pro zusätzlichem Zeitintervall.
Aufgrund erhöhter Produktionskosten:
- Luft- und Unterwasseraufnahmen: plus 100%.
- Fotomodell-Aufnahmen: plus 30%, ab 6 Fotomodelle plus 100%.
- Sonstige außergewöhnliche und/oder kostenintensive Aufnahmen: Aufpreis nach Vereinbarung.
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